Häufig gestellte Fragen
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An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt im Kleinen und Großen Zeltlager mit dem Reisebus.
Die Abfahrtszeiten in Niedernhausen sind um die Mittagszeit (zwischen 12 und 14 Uhr). Bei der Rückfahrt fahren die Kinder zwischen 13 und 14 Uhr vom Zeltplatz los, gemessen an der Reisezeit und der Verkehrslage erfolgt die Ankunft je nach Entfernung des Zeltplatzes dann einige Stunden später. In der Regel kann man als Faustformel pro Stunde 90 km rechnen, so dass sich aus der Entfernung des Zeltplatzes die ungefähre Ankunftszeit ergibt.
Anmeldeablauf
Nachdem Sie die Anmeldung erfolgreich getätigt haben, beginnt folgender Ablauf:
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Status |
Beschreibung |
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Anmeldung in Bearbeitung |
Sie bekommen eine erste E-Mail, in der die Annahme der Anmeldung bestätigt wird. Die Anmeldung befindet sich dann bei uns in Bearbeitung. |
| Anmeldebestätigung E-Mail "Anmeldebestätigung <Teilnehmername> für <Zeltlagername>" |
Nachdem wir geprüft haben, das genügend Anmeldeplätze vorhanden sind und eine Anmeldung des Teilnehmers möglich ist, bekommen Sie von uns eine offizielle Anmeldebestätigung. In dieser stehen dann auch die Bezahlungsdaten für die jeweilige Anmeldung. |
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Bezahlungsbestätigung |
Sobald wir Ihre Zahlung empfangen haben, bekommen Sie von uns eine Zahlungsbestätigung per E-Mail. Somit wissen Sie, wenn alles in Ordnung ist. |
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Ausnahmesituationen |
Im Falle von Ausnahmesituationen z.B. Stornierung oder Zahlungswiderruf bekommen Sie ebenfalls eine E-Mail. |
Bezahlung
Der Teilnahmebeitrag wird per SEPA-Lastschrift Verfahren eingezogen.
Corona
Essen und Verpflegung
Das Essen ist bei uns reichhaltig und es gibt mindestens drei volle Mahlzeiten.
Bei uns gibt es kindergerechtes Essen. Das heißt wir verzichten zum Beispiel auf sämtliche Krautarten, komisch aussehende Eintöpfe und Dinge, die Kinder eher weniger mögen. Die Gesundheit der Teilnehmer liegt uns aber auch am Herzen, so dass sich auch mal Gemüse und Salat auf der Speisekarte befinden und der Speiseplan ausgewogen ist. Was die Kinder letztendlich essen, entscheiden sie natürlich selbst. Wir bieten an und geben den Kindern den Anstoß auch mal andere Sachen als nur Nudeln und Süßigkeiten zu essen.
Selbstverständlich wird man bei uns auch satt! Wenn ein Kind Hunger hat kein Problem: Brot mit Beilage, Apfel und Reste sind in einem so großen Zeltlager immer da. Einfach mal zur Küche gehen und nett nachfragen. :-)
Impfungen
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Denn gerade Infektionskrankheiten können oft verheerende Folgen haben.
Um die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Impfung zu erleichtern, wird von der Ständigen lmpfkommission (STIKO) des Bundesgesundheitsamtes regelmäßig ein Impfplan veröffentlicht. In ihm werden die empfohlenen Impfungen und ihr günstigster Zeitpunkt genannt.
Sprechen Sie mit ihrem Kinder-/Hausarzt über die für Ihr Kind notwendigen Schutzimpfungen.
Für das Zeltlager benötigen wir den Impfaussweis als Original oder Kopie im Teilnehmer-Briefumschlag um den Impfschutz eines Teilnehmers im Notfall durch den Arzt festzustellen zu lassen.
Zeckenimpfung (FSME)
FSME steht für Frühsommer-Meningoenzephalitis, eine durch Zeckenbisse übertragene Virusinfektion, die zu einer Gehirnhautentzündung führen kann. Nur ein kleiner Teil der Zecken überträgt den Erreger der FSME. In manchen Gebieten kommen jedoch gehäuft infizierte Zecken vor und die Ansteckungsgefahr ist erhöht. In Deutschland gehören vor allem Baden-Württemberg und weite Teile von Bayern sowie einige Landkreise in Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz zu den Risikogebieten.
In diesen Gebieten besteht potentiell bei jedem Aufenthalt in der freien Natur das Risiko, von einer Zecke gestochen und mit dem FSME-Virus infiziert zu werden.
Sprechen Sie mit ihrem Kinder-/Hausarzt über die für Ihr Kind notwendigen Schutzimpfungen.
Institutionelles Schutzkonzept
Sexueller Missbrauch ist kein Versehen, sondern eine geplante Tat. Wir fühlen uns als gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Kinder- und Jugendhilfe dem Kindeswohl in besonderem Maße verpflichtet. Das Schutzkonzept (siehe Anhang) wurde entwickelt, damit unser Verein kein Platz für sexualisierte Gewalt ist.
Wenn Sie weitere Informationen suchen, was ein solches Schutzkonzept ist und warum wir ein solches Konzept erstellt haben, verweisen wir gerne auf die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs.
Packliste
Vorwort
Das Leben in freier Natur stellt besondere Ansprüche an den Menschen und dessen Kleidung, die gewöhnlich schnell abgenutzt wird. Es sollte strapazierfähige, „zeltlagertaugliche“ Kleidung mitgenommen werden.
Gerade im Frühjahr kann das Wetter sehr variabel sein. Alle Teilnehmer müssen auf die verschiedenen Wetterlagen vorbereitet sein d.h. auch passende Regenkleidung und warme Kleidung dabei haben.
Bitte benutzen Sie möglichst Reisetaschen statt einem Koffer! Koffer benötigen mehr Stauraum und sind für Kinder meist sehr schlecht zu tragen.
Unsere Packliste
- Kleiner Rucksack für Ausflüge
- Beschriftete Reisetasche & sonstige Gepäckstücke
- empfohlen Luftmatratze (max. 70cm Breite), keine Feldbetten, bei Isomatten ausreichende Dicke prüfen
- Schlafsack
- Unterwäsche/Socken
- Kurze und lange Hosen
- T-Shirts und Pullover
- Turnschuhe
- Feste Schuhe zum Wandern
- Gummistiefel
- Anorak Jacke (warm und möglichst auch wasserabweisend)
- Dichte Regenjacke eventl. -hose
- Hand- und Badetücher
- Sonnencreme und Sonnenmütze/hut
- Badesachen für Schwimmbad
- Zahnbürste & Zahncreme, Seife, Duschgel, Shampoo
- Trinkflasche (max. 1l)
- Kleine Taschenlampe (testen!)
- Karten- & Gesellschaftsspiele, eventl.Papier & Stifte
- Falls erlernt und möglich, Musikinstrument für Lagerrunde
- Taschengeld (für Eis und Kleinigkeiten, unsere Verpflegung lässt nur wenig Wünsche offen)
- Kleines Zeltlager: 5 - 10 Euro
- Großes Zeltlager: 15 - 20 Euro
- Beschriftetes Besteck (z.B. mit Edding) und 2 Küchenhandtücher für den Eigenbedarf
- Sofern Sie Ihrem Kind den verantwortungsvollen Umgang damit zutrauen, können Sie ein Taschenmesser (bis 6cm Klingenlänge) mitgeben. Wir werden jedoch den verantwortungsvollen Umgang auch vor Ort kontrollieren und notfalls das Messer wegnehmen.
- Verschlossener Briefumschlag mit Namen des Kindes für medizinische Notfälle. Inhalt: Kopie des Impfausweises, original Krankenversicherungskarte, eventl. Notfallausweise, Anweisungen an einen Arzt,...
Die Umschläge werden am Bus eingesammelt, während des Lagers von uns aufbewahrt und sind so für uns schnell in Notfällen zugänglich. Auf der Rückfahrt geben wir die Umschläge wieder ihrem Kind mit.
Regeln
Regeln sind in einer großen Gemeinschaft unumgänglich, das sollte eigentlich allen klar sein. Wir stellen Regeln nicht aus Willkür auf, sondern um die Teilnehmer selbst vor Schäden zu bewahren oder um Andere und die Gemeinschaft nicht zu gefährden.
Wir werden auf die Einhaltung unserer Regeln achten. Sollten Teilnehmer (mehrfach) schwerwiegend gegen Regeln verstoßen, so behalten wir uns vor sie vom Zeltlager auszuschließen und nach Hause zu schicken. Bisher ist das uns zum Glück noch nicht passiert...
Soziale/Finanzielle Härtefälle
Sie können einen Teilnahmebetrag aus finanziellen Gründen nicht komplett selbst tragen? Gerne helfen wir im Einzelfall aus und geben Zuschüsse. Bitte kontaktieren Sie uns vor der Anmeldung des Kindes, damit wir prüfen können ob und wie eine Unterstützung möglich ist.
Stornierungen
Alle Stornierungen reichen Sie bitte schriftlich ein, zum Beispiel über unser Kontaktformular oder an unsere Support E-Mail-Adresse (support zeichen@ mkn-zeltlager.de). Kurzfristige Stornierungen (ab drei Tage vor einem Zeltlager) teilen Sie bitte auch telefonisch der jeweiligen Lagerleitungen mit. Die Kontaktdaten finden Sie in den Reiseunterlagen, die sie einige Wochen vor den Zeltlagern erhalten.
Die Stornierungsgebühren finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Teilnahme- und Vertragsbedingungen
1. Vertragsgegenstand, Vertragsabwicklung
- Bei der Teilnahme an unseren Zeltlagern als Freizeitveranstaltungen sind die nachstehenden Vertragsbedingungen, die Datenschutzbestimmungen des Vereins und die Freizeitausschreibung maßgeblich.
- Der Vertrag kommt zwischen den Erziehungsberechtigten und unserem Verein Zeltlager Maria Königin Niedernhausen e.V. als Veranstalter zu Stande.
- Die Anmeldung zur Teilnahme eines Kindes an einer Freizeitveranstaltung ist ausschließlich über das Onlineanmeldesystem des Veranstalters möglich.
- Teilnehmen dürfen Kinder nur in den jeweiligen Altersgrenzen. Maßgeblich ist das Alter des Kindes am Anreisetag.
- Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
2. Vertragsannahme und Rücktritt durch den Veranstalter
- Der Veranstalter hat das Recht die eingehenden Anmeldungen (Anträge) zu prüfen und ohne Angaben von Gründen die Vertragsannahme abzulehnen.
- Die Vertragsannahme erfolgt durch die Anmeldebestätigung per E-Mail.
- Der Veranstalter hat das Recht bei Bekanntwerden weiterer Tatsachen, die dem Veranstalter bei Anmeldung noch nicht bekannt waren (siehe Punkt 6), vom Vertrag zurückzutreten. Für die entstandenen Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
- Kann der Teilnehmerbeitrag nicht gezahlt werden, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Für entstandene Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
3. Rücktritt durch die Erziehungsberechtigten
- Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter.
- Die Bearbeitungsgebühr für jede Stornierung beträgt 20 Euro.
- Zusätzlich wird gegebenenfalls ein Anteil des Reisepreises nach folgender Tabelle einbehalten:
- bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
- ab dem 41. Tag 35%;
- ab dem 29. Tag 45%;
- ab dem 21. Tag 55%;
- ab dem 14. Tag 75%;
- ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises;
- am Anreisetag 100% des Reisepreises.
4. Zahlung
- Wir ziehen die Teilnahmebeiträge über ein SEPA-Lastschriftenmandat ein.
5. Haftung
- Der Träger haftet als Veranstalter der Freizeit für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistung.
- Die Haftung des Trägers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Freizeitteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Träger für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
- Der Veranstalter haftet nicht für die Folgen von selbstständigen Unternehmungen der TeilnehmerInnen, die nicht von der Freizeitleitung angesetzt wurden.
- Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmer/in bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Wir bitten deshalb möglichst keine Wertgegenstände mitzunehmen.
- Alle Teilnehmer/innen sind durch den Veranstalter für die Dauer des Aufenthalts unfallversichert.
6. Pflichten der Erziehungsberechtigten
- Die Erziehungsberechtigen sind verpflichtet korrekte und vollständige Angaben bei der Anmeldung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zu machen. Dies betrifft insbesondere alle körperlichen und psychischen Erkrankungen und Einschränkungen des Kindes.
- Ist die Anmeldung bereits erfolgt, sind die Erziehungsberechtigten verplichtet Änderungen bei den Angaben dem Veranstalter zeitnah mitzuteilen. In den zwei Wochen vor der Freizeit und während der Freizeit muss die Mitteilung ohne Verzögerung und schulhaftes Versäumen erfolgen.
- Die Erziehungsberechtigten haften für alle Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen.
7. Spielregeln
- Setzt sich ein/e Teilnehmer/in trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg und/oder begeht sonstige grobe Verstöße, die den/die Teilnehmer/in selbst oder Dritte gefährden, hat der Veranstalter das Recht, die/den Teilnehmer/in von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu schicken. Eine Rückzahlung des Teilnehmerbetrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Datenschutz und Datenverlässlichkeit, Recht am Bild
- Alle von Ihnen gemachten Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz (siehe unsere Datenschutzerklärung).
- Da die von Ihnen eingegeben Daten juristisch relevant sind, müssen wir uns auf die Richtigkeit Ihrer Angaben verlassen. Sollte sich eine Änderung ergeben, sind Sie verpflichtet diese umgehend schriftlich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen Ihres Kindes.
- Die Teilnehmer eines Zeltlagers können alle Mitfahrer (ausschließlich Vor- und Nachname) der Freizeit einsehen.
- Im Nachklang des Zeltlagers zeigen wir am „Diaabend“ Fotos und stellen diese (ohne Namen natürlich) auf unsere Website. Selbstverständlich zeigen wir grundsätzlich nur solche Fotos, von denen wir ausgehen, dass sie im Sinne des Fotografierten sind. Mit der Anmeldung willigen Sie ein, dass uns das eingeschränkte Recht am Bild überlassen.
9. Medizinische Versorgung
- Wir handeln bei der Gesundheit Ihrer Kinder nach bestem Wissen und Gewissen. Der Gesetzgeber verlangt im Allgemeinen leider von uns, dass wir grundsätzlich jedes Kind, dass zum Beispiel kleine Wunden, Kopfschmerzen oder einen Zeckenbiss hat, einem Arzt vorführen. Aus organisatorischen Gründen ist dies für uns nicht zumutbar. Mit der Anmeldung stimmen Sie den nachfolgenden Einschränkungen zu. Sollten Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sein, so vermerken Sie dies bitte im Feld „Besonderheiten“ beim Anlegen des Teilnehmers.
- Zecken ziehen wir, sofern wir keine Bedenken haben, mit einer „Zeckenzange“ selbst.
- Teilen Sie uns bei der Anmeldung jegliche Allergien und sonstigen medizinischen Einschränkungen Ihres Kindes mit.
10. Gerichtsstand
10.1 Als Gerichtsstand gilt der Vereinssitz als vereinbart.
Gültig ab: 1.1.2025
Zecken
Wie Sie sich sicher vorstellen können, haben wir in den Zeltlagern mit einer nicht geringen Anzahl an Zecken zu tun. Wir fahren daher nicht mit jeder Zecke zu einem Arzt, sondern ziehen die Zecken nach Möglichkeit selbst. Sollte uns dies zu gefährlich erscheinen oder Zeckenteile zurück bleiben, suchen wir selbstverständlich einen Arzt auf.
Da die Zeit bis zum Ausbruch (Inkubationszeit) der durch Zecken verbreiteten gefährlichen Krankheiten (Borreliose, FSME, ...) häufig einige Tage beträgt, können erste Symptome auch erst nach dem Zeltlager auftreten. Daher dokumentieren wir jeden Zeckenbiss genau und beobachten sie (Datum & Uhrzeit, Bissstelle usw.). Sie haben so die Möglichkeit auf Symptome die eine durch Zecken verursachte Erkrankung vermuten lassen zu achten:
- grippeähnliche Symptome mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, eventuell Erbrechen (nach meist 2 bis 20 Tagen) spricht für eine FSME Erkrankung
- Hautausschlag um die Bissstelle ("Wanderröte") mit häufig auftretenden Fieber, Kopfschmerzen und Erbrechen (nach meistens 5 - 29 Tagen) spricht für eine Borreliose-Erkrankung
Auf jeden Fall sollte bei entsprechenden Symptomen umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Zelte
Selbstverständlich übernachten alle – Teilnehmer wie Betreuer – in Zelten. Wir haben sehr robuste Leinenzelte mit einem Außen- und einen Innenzelt. Die Zeltplane ist durchgehend mit dem Innenzelt vernäht, so dass nur bei nachlässigem Verschließen Wasser eindringen kann. Es passen maximal acht Kinder in ein solches Mannschaftszelt.
Zeltwünsche
Sobald ausreichend Teilnehmer angemeldet sind, gibt es im persönlichen Login-Bereich, die Möglichkeit unter "Zeltwünsche" diese abzugeben. Leider ist es nicht immer möglich, alle Zeltwünsche zu berücksichtigen, wir geben aber unser Bestes.